Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG
Hasestraße 10–12
49716 Meppen
Tel. 05931 49667 0
www.werbeagentur-holl.de
info@werbeagentur-holl.de
Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG, Hasestraße 10–12, 49716 Meppen ist Veranstalterin. Sie schließt mit Unternehmern unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstaltungsverträge. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers (nachfolgend Aussteller) finden keine Anwendung. Mit dem Absenden der Online-Buchung über www.breitband-events.de und dem Erhalt der Buchungsbestätigung erkennt der Aussteller die Bestandteile des Vertrages rechtsverbindlich an. Die Veranstaltungsleitung ist ausdrücklich für die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG tätig und von ihr bevollmächtigt. Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG hat bzgl. der Veranstaltung Hausrecht und kann nach billigem Ermessen sich und Gäste schützen, Hausverbote aussprechen.
Die Einzelheiten der Veranstaltung, wie z. B. Veranstaltungsort, Dauer der Veranstaltung, Öffnungszeiten ergeben sich aus der entsprechenden Beschreibung des Events auf www.breitband-events.de.
Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der Öffnungszeiten der Veranstaltung personell besetzt zu halten und diesen nicht vor dem offiziellen Veranstaltungsende zu räumen. Während der Ausstellungstage dürfen Ausstellungsgüter vom Stand nur in Abstimmung mit der von der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG eingesetzten Ausstellungsleitung eingesetzt oder ausgetauscht werden.
Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG übergibt dem Aussteller die gebuchte Standfläche am Aufbautag zur abgestimmten Uhrzeit. Der Aussteller hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit der Standfläche zu überzeugen. Mit Übernahme und/oder Aufbau bestätigt der Aussteller den mangelfreien Zustand der Standfläche. Gebühren für bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Standausstattung werden nicht erstattet.
Der Aufbau des Messestandes ist nur während der von der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG zuvor festgelegten Aufbauzeiten gestattet. Abweichungen sind zu vermeiden und bedürfen im Ausnahmefall der Zustimmung der Ausstellungsleitung.
Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Dritte, die in seinem Auftrag für den Standaufbau verantwortlich sind, die Aufbau- und Abbauzeiten einhalten. Ein vorzeitiger Standaufbau ohne Genehmigung der Ausstellungsleitung kann nach vorheriger Abmahnung zum sofortigen Rückbau und ggf. der Schließung des Standes oder zum sofortigen Teilnahmeausschluss von der Veranstaltung unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche des Aussteller führen. Die Kosten, die der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG durch den vorher nicht genehmigten Aufbau entstehen, werden dem Aussteller weiterberechnet.
Bis zum jeweils ausgewiesenen Aufbauende müssen die Stände vollständig hergerichtet und mit den angemeldeten Ausstellungsgütern belegt sein.
Der Abbau der Ausstellungsstände darf nicht vor dem jeweils ausgewiesenen Zeitpunkt stattfinden. Die Abbaufahrzeuge der Aussteller können erst nach dem Ende der Veranstaltung in das Gelände einfahren.
Der Aussteller erklärt seinen Wunsch, an einer Veranstaltung der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG teilzunehmen, per E-Mail oder Anruf. Die Anmeldung stellt ein unwiderrufliches Vertragsangebot an die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG dar, an das der Aussteller gebunden ist. Die Angebotsannahme erfolgt mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail an den Aussteller/Auftraggeber.
Die bei der Anmeldung angegebenen Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind für die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG jedoch nicht bindend. Ein eigenmächtiger Platztausch ist nicht gestattet.
Mit Vertragsschluss erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass die weitere Kommunikation zwischen ihm und der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG und insbesondere die Bereitstellung wichtiger Vertragsunterlagen (z. B. Standbestätigungen, Rechnungen, Änderungsmitteilungen) ausschließlich auf elektronischem Wege, insbesondere über die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse, durchgeführt werden. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass ihm alle anfallenden Rechnungen oder Gutschriften per E-Mail zugehen. Nur auf ausdrücklichen schriftlich geäußerten Wunsch des Austellers kann eine Zusendung in Schriftform erfolgen. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Kontaktdaten stets aktuell sind und dass seine technischen Kommunikationsmittel den jederzeitigen Zugang von Nachrichten und sonstigen Mitteilungen gewährleisten können. Der Aussteller verpflichtet sich, etwaige Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich gegenüber der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG mitzuteilen.
Der Vertrag mit dem Aussteller kommt mit dem Eingang der Buchungsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber zustande. Diese ist dem Aussteller zugegangen, wenn sie in seinem E-Mail-Postfach – soweit nicht anderes verbeinbart wurde – eingegangen ist. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der elektronische Posteingang regelmäßig kontrolliert wird.
Der Aussteller prüft die Buchungsbestätigung nach Zugang unverzüglich. Ergänzungen und/oder Abweichungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragsparteien. Kommt keine Einigung bzw. übereinstimmende Willenserklärung zu den Vertragsinhalten zustande, kann der Aussteller im weiteren Planungsprozess nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Nutzung einer Gold-Standfläche durch einen Mitaussteller zum Hauptaussteller ist möglich und wird im Buchungsprozess auf www.breitband-events.de entsprechend ausgewiesen. Der Mitaussteller kann mit eigenen Exponaten oder Dienstleistungen und eigenem Personal vertreten sein. Der Hauptaussteller haftet für etwaige Pflichtverletzungen des Mitausstellers und seiner Erfüllungsgehilfen in Bezug auf diesen Vertrag wie für eigenes Verschulden.
Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG erhebt und speichert im Zuge der Anmeldung und weiteren Vertragsabwicklung unternehmens- und personenbezogene Daten, die ihr vom Aussteller übermittelt werden. Bei der Beauftragung von Servicepartnern sowie Dienstleistern durch die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG oder den Austeller werden diese Daten zur Abwicklung der Geschäftsprozesse an den Servicepartner oder Dienstleister weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung (https://www.werbeagentur-holl.de/datenschutz).
Die Ausstellergebühr für Aussteller und jeden Mitaussteller ist der Webseite www.breitband-events.de zu entnehmen.
Auf dem Freigelände können Präsentationen in Präsentationsmobilen oder -anhängern ausgestellt werden. Die Kosten sind der Webseite www.breitband-events.de zu entnehmen. Die Standgestaltung muss der Zielrichtung und der angesprochenen Zielgruppe entsprechen. Es ist ausschließlich das Aufstellen von Präsentationsmobilen oder -anhängern erlaubt, nicht der Aufbau von Zelten oder Messeständen.
7.1. Alle genannten Preise sind Nettopreise in Euro. Zusätzlich fällt die Mehrwertsteuer in der für den Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils geltenden Höhe an, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
7.2. Aussteller aus der Europäischen Union tragen ihre VAT-Nummer in das Buchungsformular ein und genehmigen damit, dass der Auftrag unter Verwendung dieser Nummer auszuführen ist. Der Aussteller prüft nach Erhalt der Rechnung, ob die eingetragene VAT-Nummer stimmt und informiert die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG umgehend über eventuelle Fehler. Für Steuernachzahlungen, die sich durch fehlerhafte VAT-Nummern ergeben, haftet der Aussteller.
7.3. Aussteller mit Sitz außerhalb der EU („Drittstaatsgebiet“) weisen mit einer Bescheinigung einer Behörde ihres Heimatstaates ihre Unternehmereigenschaft nach. Aus der Bescheinigung muss auch die Steuernummer hervorgehen, unter der das Unternehmen eingetragen ist. Hat das Unternehmen keine Steuernummer, ist von der zuständigen Behörde der Grund dafür anzugeben.
Alle Rechnungsbeträge sind sofort fällig, sofern in der Rechnung nichts anderes bestimmt ist. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.
Der Aussteller kommt nach Fälligkeit einer Forderung, spätestens durch die Mahnung der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG, in Verzug. Kommt der Aussteller trotz Mahnung einer fälligen Forderung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten und die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und den Stand entschädigungslos schließen oder weiterverkaufen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder einer Aufrechnung ist der Aussteller nur befugt bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
Foto- und/oder Videoaufnahmen, die während einer Veranstaltung angefertigt werden sollen, bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG und/oder einer weiteren Genehmigung durch die jeweilige Rechteinhaberin oder den jeweiligen Rechtsinhaber. Die Genehmigung seitens der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG kann auf formlosen Antrag in Schriftform hin erfolgen. Im Antrag ist das geplante Vorhaben kurz zu beschreiben. Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG hat das Recht, Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung zum Zweck der Dokumentation und Werbung anzufertigen, sofern Teilnehmer, Aussteller oder Referenten nicht vor Beginn der Veranstaltung schriftlich widersprechen.
10.1. Die Haftung des Ausstellers für Beschädigungen und Verluste des ihm zur Verfügung gestellten Standzubehörs beginnt mit der Übergabe und endet mit der unversehrten Rückgabe an die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG.
10.2. Der Aussteller ist verpflichtet, das Standzubehör pfleglich zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG zurückzugeben. Insbesondere Wände, Böden und Möbel dürfen nicht mit Nägeln versehen, verschraubt, mit doppelseitigem Klebeband versehen oder anderweitig beschädigt werden.
10.3. Das Standzubehör ist vom Aussteller unverzüglich nach Veranstaltungsende, spätestens mit Abbaubeginn bereitzustellen. Gegenstände oder Unterlagen, die im Eigentum des Ausstellers stehen, sind bis zum Ende der Abbauzeit vom Stand zu entfernen. Geschieht dies nicht, wird deren Entsorgung auf Kosten des Ausstellers vorgenommen.
10.4. Gerät der Aussteller mit der Rückgabe des Standzubehörs in Verzug, ist die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ausstellers für den Abtransport vorzubereiten. Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Standzubehör wird dem Aussteller zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Diese Pflichten gelten auch für etwaige Mitaussteller am Stand des Ausstellers.
Im Fall der Stornierung durch den Aussteller bleibt der Aussteller verpflichtet, eine Entschädigung vom regulären Ausstellerbeitrag auf Grundlage der bestätigten Standfläche zu zahlen. Bei einer Stornierung werden folgende Kosten fällig:
25 % bei Stornierung bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstag
50 % bei Stornierung 89 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstag
100 % bei Stornierung 59 Tage bis 1 Tag vor dem Veranstaltungstag bzw. bei Nichterscheinen
12.1. Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, im Falle einer Stornierung der Anmeldung einen vom Aussteller gestellten Ersatz-Aussteller zu akzeptieren.
12.2. Ist der Stand nicht rechtzeitig, d. h. bis zum Aufbauende, erkennbar bezogen, so kann die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG den Aussteller von der weiteren Teilnahme ausschließen und gegebenenfalls entschädigungslos anderweitig über die Ausstellungsfläche verfügen. Der Aussteller bleibt weiterhin zur Zahlung des Ausstellerbeitrages in voller Höhe verpflichtet.
13.1.1. Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Veranstaltung in begründeten Ausnahmesituationen zeitlich zu verschieben, zu verkürzen, abzubrechen, vorübergehend zu unterbrechen, teilweise oder ganz zu schließen oder abzusagen und/oder örtlich zu verlegen. Eine begründete Ausnahmesituation, die eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt insbesondere dann vor, wenn
a) eine hoheitliche Maßnahme (z. B. gerichtliche oder behördliche Anordnung oder sonstige hoheitliche Regelung wie Gesetz oder Verordnung) im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung vorliegt oder von einer Durchführung der Veranstaltung dringend abgeraten wird, unabhängig davon, ob diese hoheitliche Maßnahme direkt an die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG oder an die Allgemeinheit adressiert ist. Dazu zählen auch alle hoheitlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 / COVID-19;
oder
b) zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben oder von Sachen mit erheblichem Wert führen kann,
oder
c) die störungsfreie Durchführung der Veranstaltung in einem Maße beeinträchtigt oder gefährdet ist, dass der mit der geplanten Durchführung angestrebte Veranstaltungszweck für Aussteller, Besucher oder die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erreicht werden kann.
13.1.2. Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG trifft diese Entscheidung in ihrer Funktion als Rechts- und Wirtschaftsträgerin der Veranstaltung nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Bei der Entscheidung sind die Interessen aller betroffenen Messeteilnehmer (insb. Aussteller, Besucher, Konferenzteilnehmer, Redner, Sponsoren etc.) sowohl hinsichtlich des Veranstaltungszwecks als auch hinsichtlich der gebotenen Sicherheitsüberlegungen zu berücksichtigen.
13.1.3. Höhere Gewalt
13.1.3.1. Der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG stehen die Handlungsoptionen nach 13.1.1. einschließlich der Rechtsfolgen nach 13.2. ebenfalls zu, wenn ein Fall von höherer Gewalt vorliegt.
13.1.3.2. Unbeschadet der Regelung in 13.1.1. bedeutet höhere Gewalt das Eintreten eines Ereignisses oder eines Umstandes, das oder der die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG daran hindert bzw. es ihr teilweise oder vollständig unmöglich macht, eine oder mehrere ihrer Vertragspflichten aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG nachweist, dass
a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, d. h. keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist;
und
b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war;
und
c) die Auswirkungen des Hindernisses von ihr auch nicht mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt vermieden oder überwunden werden kann und damit für sie dauerhaft, also nicht nur vorübergehend, unabwendbar sind. Widerlegbar wird ein solches Ereignis oder ein solcher Umstand vermutet insbesondere in Fällen von Krieg, Invasion, militärischer Mobilisierung, Bürgerkrieg, Aufruhr, Terrorakt, Sabotage, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen, rechtmäßiger oder unrechtmäßiger Amtshandlungen, Enteignung, Verstaatlichung, Pest, Seuchen, Pandemien, Naturkatastrophen aufgrund endogener oder gravitatorischer oder klimatischer Ursachen, Explosion, Feuer, Zerstörung von Veranstaltungsgebäuden, längerer Ausfall von öffentlichen Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie, allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott und Streik, Besetzung des gesamten Veranstaltungsgeländes/-gebäudes oder Teilen, soweit diese Unruhen nicht aus dem Einflussbereich der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG herrühren.
13.1.3.3.
Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG wird den Aussteller unverzüglich über das Ereignis benachrichtigen. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG von ihren vertraglichen Leistungspflichten von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung beim Aussteller eingeht.
13.2.1. Bei einer vollständigen Absage vor Beginn der Veranstaltung bleibt der Aussteller zur Zahlung eines Kostenbeitrags zur Deckung der von der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG aufgewendeten Kosten, die in Erfüllung des Vertrages und zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung oder zur Erbringung vom Aussteller bereits bestellter Leistungen bis zum Tage der Absage von der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG aufgewendet worden sind (sog. Vorlaufkosten). Diese Vorlaufkosten betragen mindestens 25 % des Ausstellerbeitrages. Beginnend mit dem Zeitpunkt der Absage wird die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG von ihrer vertraglichen Leistungspflicht freigestellt.
13.2.2. Bei einer Verlegung, Verschiebung oder Verkürzung der Veranstaltungszeit vor Beginn der Veranstaltung gilt der Vertrag für den neuen Veranstaltungsort oder -zeitraum als geschlossen, sofern der Aussteller dieser Änderung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung zugestimmt hat.
Stimmt der Aussteller der Änderung nicht zu oder äußert er sich innerhalb des genannten Zeitraums nicht, dann hat die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Änderungen erbrachten Leistungen, mindestens jedoch 25 % des Ausstellerbeitrages, gegenüber dem Aussteller abzurechnen.
13.2.3. Bei einem vorzeitigen Abbruch (Absage, Verkürzung), einer vorübergehenden Unterbrechung oder einer teilweisen Schließung nach Beginn der Veranstaltung oder bei verspätetem Beginn bleibt die Verpflichtung des Ausstellers zur Teilnahme an dem nicht abgesagten Teil der Veranstaltung und zur Zahlung des vollständigen Ausstellerbeitrags bestehen.
Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG ist berechtigt, von der Durchführung der Veranstaltung nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Aussteller und Besucher (siehe Ziffer 13.1.2.) Abstand zu nehmen, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nicht erreichbar ist oder der Anmeldestand erkennen lässt, dass der mit der Veranstaltung angestrebte Branchenüberblick nicht gewährleistet werden kann. Mit der Absage entfallen die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen der Vertragspartner. Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG ist verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen des Ausstellers zurückzuerstatten, soweit die bezahlte Leistung, zum Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht worden ist. Ansprüche des Ausstellers auf Erstattung von Aufwendungen die für die Teilnahme an der Veranstaltung bereits getätigt wurden, oder auf Schadensersatz, können aus der Absage nicht hergeleitet werden.
Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG schließt jede Haftung für jegliche Haftungstatbestände aus, es sei denn, die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich. Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei einer auch auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einer auch auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten). Die Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG schließt jede Haftung für den Erfolg der Veranstaltung aus.
15.1. Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
15.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, 49716 Meppen. Der Werbeagentur Holl GmbH & Co. KG bleibt es jedoch vorbehalten, ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat.
Der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung wird dem Aussteller empfohlen. Sie sollte Schutz für Standausrüstung und das zur Schau gestellte Gut bei Schäden durch Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus u. ä. sowie beim An- und Abtransport gewähren.
Auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Ergänzung zur Betriebshaftpflicht wird empfohlen. Dieses gilt auch für Dienstleister, die für den Aussteller tätig werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Vertrages insgesamt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere Bestimmungen zu vereinbaren, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Regelungsgehalt der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Stand: 04/2022